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   OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08   

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https://dejure.org/2009,34781
OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08 (https://dejure.org/2009,34781)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.2009 - 2 UF 1818/08 (https://dejure.org/2009,34781)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 2009 - 2 UF 1818/08 (https://dejure.org/2009,34781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Gründe des sorgeberechtigten Elternteils für den gemeinsamen Wegzug mit dem Kind in einen anderen Staat; Kriterien für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • fr-blog.com

    Wegzug ins Ausland bei wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1600
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 13.07.2004 - 5 UF 47/04

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Elternteil,

    Auszug aus OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08
    Die vermittelnde Auffassung verlangt, dass der Sorgerechtsinhaber für seinen Wegzug triftige Gründe hat, die schwerer wiegen als das Umgangsinteresse von Kind und anderem Elternteil (vgl. zum Meinungsstand OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 1588).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08
    Streiten sich die Eltern bei Fortbestehen der gemeinsamen Sorge fortwährend über die das Kind betreffenden Angelegenheiten, hier über den künftigen Aufenthalt des Kindes, kann dies zu Belastungen führen, die mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar sind (BGH FamRZ 2005, 1167 f).
  • OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07

    Elterliche Sorge: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter

    Auszug aus OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08
    Als beachtlicher Grund wird auch angesehen, wenn der Umzug erfolgt, um die berufliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern (OLG München, FamRZ 2008, 1774).
  • OLG Köln, 11.01.2006 - 4 UF 229/05

    Zur Frage der Aufenthaltsbestimmungsrechtsübertragung im einstweiligen

    Auszug aus OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08
    Als triftiger Grund kommt z. B. in Betracht, dass ein Ausländer in seine Heimat umziehen möchte, wo seine sozialen Bindungen bestehen (OLG Köln, FamRZ 2006, 1625).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2008 - 2 UF 88/08

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Umsiedlung eines Elternteils in

    Auszug aus OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08
    Da dem Recht des einen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit dem Kind aus Art. 6 GG das Recht des anderen Elternteils auf örtlich freizügige Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG gegenüber steht, gebietet es das verfassungsrechtliche Prinzip der praktischen Konkordanz, beide Grundrechte zu optimaler Wirksamkeit gelangen zu lassen (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 435, 436).
  • BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung;

    Auszug aus OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08
    Die Kindesanhörung erfolgte ohne Beisein Dritter, insbesondere ohne Anwesenheit der Verfahrensbevollmächtigten, um das Ziel der Kindesanhörung zu erreichen, nämlich einen echten Eindruck von dem Kind, dessen Neigungen und Bindungen zu erhalten (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 87).
  • OLG Frankfurt, 14.07.1993 - 6 UF 5/93

    Getrennt lebende Elternteile; Eindruck als Bezugsperson; Sorgerechtsübertragung;

    Auszug aus OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08
    Nach dem Förderungsprinzip erhält derjenige Elternteil die elterliche Sorge, von dem das Kind für den Aufbau seiner Persönlichkeit die meiste Unterstützung erwarten kann, welcher Elternteil also für das Kind die stabilere und verlässlichere Bezugsperson zu sein verspricht (OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 920).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2009, 1600 veröffentlicht ist, hält die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter für mit dem Kindeswohl am besten vereinbar.
  • OLG Koblenz, 04.05.2010 - 11 UF 149/10

    Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils

    Der Senat schließt sich in Übereinstimmung mit der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung der vermittelnden Ansicht an (so auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1588; OLG Köln NJW-RR 2006, 1588; OLG München FamRZ 2008, 1774;OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 435; OLG München FamRZ 2009, 1600; KG Berlin FamRZ 2010, 135).
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